Deutschland: Klassenkampf von oben

Karstadt droht Verdi

2. Juli 2019 | Mit einer einstweiligen Verfügung will der Warenhauskonzern Karstadt-Kaufhaus die aufmüpfigen Karstadt-Belegschaften in die Knie zwingen. Gibt jetzt die Gewerkschaft Verdi klein bei?

Im Unterschied zum «Südkurier» hatte das regionale Online-Magazin seemoz über den Arbeitskampf berichtet: Anfang vergangener Woche legten über achtzig Prozent der Konstanzer Karstadt-Belegschaft einen Tag lang die Arbeit nieder. Sie protestierten gegen Tarifflucht und Personalabbau, fordern nach Jahren des Verzichts eine ordentliche Lohnerhöhung – und verstanden ihren Streik als Teil der Kampfmaßnahmen im Rahmen der aktuellen Einzelhandelstarifrunde.

Was sie nicht wussten: Noch am selben Tag beantragte das Karstadt-Management beim Berliner Arbeitsgericht eine Einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Verdi. Bei Karstadt seien «Streiks im Rahmen des Flächentarifvertrags nicht zulässig, weil für Karstadt ein mit Verdi abgeschlossener Sanierungstarifvertrag gilt», argumentierte Miguel Müllenbach, Personal- und Finanzchef von Karstadt, in einem Interview mit dem «Handelsblatt». Zur Erläuterung: Seit 2016 gilt für die Karstadt-Beschäftigten ein Sondertarifvertrag, der den Beschäftigten massive Lohneinbußen zumutet, ihnen aber eine Rückkehr zum deutlich höheren Einzelhandelstarif bis 2021 garantiert. Da dieser «Zukunftstarifvertrag» noch gelte, so Müllenbach, seien die VerkäuferInnen, Kassiererinnen, Auffüllkräfte und ihre Gewerkschaft an eine Friedenspflicht gebunden, die Streiks nicht erlaubt.

Der Konstanzer Karstadt-Betriebsrat und die Gewerkschaft sehen die Sache ganz anders. Selbstverständlich sei es den Karstadt-Beschäftigten erlaubt, sich an Kampfmaßnahmen während der allgemeinen Tarifrunde im Einzelhandel zu beteiligen, sagt beispielsweise Verdi-Sekretär Markus Klemt. Erstens hätten viele Karstadt-Belegschaften bereits während der Tarifrunde 2017 die Arbeit niedergelegt, ohne dass die Geschäftsleitung eingeschritten sei. Und zweitens sei das Streikrecht im Sondertarifvertrag von 2016 ausdrücklich festgehalten. Dort steht in Kapitel G («Schlussbestimmungen»): «Zwischen den Vertragsparteien herrscht Einigkeit darüber, dass sich die Friedenspflicht so regelt, als wäre das Unternehmen Mitglied des Arbeitgeberverbandes (…). Werden die anerkannten Tarifverträge oder Teile von ihnen gekündigt, gelten sie auch zwischen den Parteien des Zukunftstarifvertrags mit der Folge als gekündigt, dass die Friedenspflicht (…) nicht gilt.» Mit anderen Worten: Wenn im Einzelhandel für höhere Löhne gestreikt wird, dürfen auch KarstädterInnen die Arbeit niederlegen.

Dauerhaft Niedriglohn?

Hat also Personalchef Müllenbach den «Zukuftstarifvertrag» nicht gelesen? Oder ihn nicht verstanden? Das ist unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher ist, dass den «Kolleginnen und Kollegen dauerhaft in die Tasche gegriffen» werden soll, wie es in einem Verdi-Flugblatt heißt. Nur so sei der Angriff des Managements auf das Streikrecht zu erklären. Das sieht auch Markus Klemt so: Vieles deute darauf hin, dass Karstadt nach der Übernahme von Kaufhof seine Zusage von 2016 nicht mehr einhalten wolle, sagt der Gewerkschafter. Also keine Rückkehr zum allgemeinen Tarif, der um rund 300 Euro monatlich über dem Karstadtlohn liegt. Sondern nur ein paar Prozent mehr.

Interessant an dem Beschluss, den das Berliner Arbeitsgericht ohne mündliche Verhandlung fasste, ist der direkte Bezug auf Konstanz. Darin heißt es unter anderem, dass die Gewerkschaft Verdi es zu unterlassen habe, «Arbeitnehmer zu Streiks, Warnstreiks oder sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen am 24.06.2019 in dem Betrieb Filiale Konstanz (…) aufzurufen» (Geschäftszeichen 4 Ga 7588/19). Bei Zuwiderhandlung werde «ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro ersatzweise Ordnungshaft angedroht». Ein Beschluss voller Merkwürdigkeiten. Warum untersagt das Gericht am Nachmittag des 24. Juni einen Aufruf zum Streik, der in den frühen Morgenstunden desselben Tags erfolgte, also längst nicht mehr zu verhindern war? Kannte der Richter den «Zukunfstarifvertrag» nicht? Oder wollte er gar nichts davon wissen? Offenbar «nimmt die Zahl jener Arbeitsgerichte zu, die vorwiegend im Sinne der Arbeitgeber urteilen»; das jedenfalls hat Ulrike Wuhrer beobachtet, die frühere Betriebsratsvorsitzende von Karstadt Konstanz.

Ein Ziel hat Karstadt mit dem Entscheid erreicht: Zwar will Verdi «gegen das von Berliner Arbeitsgericht ausgesprochene Streikverbot juristisch vorgehen», wie es beim Verdi-Bundesvorstand heißt. Doch bis der Beschluss von der nächsten Instanz kassiert ist, wird Zeit vergehen – womöglich zu viel Zeit. «Für das Wochenende hatten wir eine größere Aktion geplant», sagt Klemt, der im Verdi-Bezirk Südbaden-Schwarzwald für die Handelsbeschäftigten zuständig ist. «Wir wollten mit streikenden H&M-, Kaufhof- und Karstadt-Beschäftigten von Freiburg nach Lörrach fahren, um die dortigen Karstadt-Leute zu unterstützen. Das können wir jetzt nicht.» (pw)


PS: Die nächste Verhandlungsrunde im Tarifstreit des baden-württembergischen Einzelhandels findet am kommenden Montag statt. Die Verdi-Mitglieder fordern: 6,5 Prozent mehr für alle, mindestens 163 Euro; 100 Euro mehr für Azubis; einen Vorteil für Verdi-Mitglieder; ein tarifliches Mindesteinkommen von 2100 Euro – und eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung unserer Tarifverträge. Die Unternehmerseite hat bisher 1,7 Prozent fürs laufende Jahr und 1,2 Prozent für 2020 offeriert – ein Angebot deutlich unter der Teuerungsrate.